Ich bin im Rahmen meiner Berufsausübung haftpflichbersicher unt meiner Aufklärungspflicht laut Hebammengesetz § 9a nachgekommmen.
Der Hebammenberuf umfasst die Betreuung und Pflege der Schwangeren, Gebärenden und Wöchnerin, die Bestandsleistung bei der Geburt sowie die Mitwirkung bei der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge. (Hebammengesetz §2. (1))
Bei von der Norm abweichenden, oder krankhaften Zuständen werde ich Sie zu einem Arzt überweisen, oder an eine soziale Einrichtung weiterleiten. (Hebammengesetz §4. (1))
Leistungen der Krankenkassen:
1. Ambulante Geburt
2 Hausbesuche in der Schwangerschaft bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination und täglich 1 Hausbesuch vom 1. bis zum 5. Tag nach der Geburt, bei Bedarf bis zu 7 weitere Hausbesuche bis zum Ende der 8. Woche nach der Geburt
2. Vorzeitige Entlassung (vor dem 4. Tag nach der Geburt)
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 5. Tag nach der Geburt, danach bei Bedarf maximal 7 weitere Visiten in den ersten 8 Wochen
3. Vorzeitige Entlassung nach Kaiserschnittentbindung, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt (vor dem 6. Tag nach der Geburt)
Täglich 1 Hausbesuch ab dem Tag nach der Entlassung bis zum 6. Tag nach der Geburt, , danach bei Bedarf maximal 7 weitere Visiten in den ersten 8 Wochen
4. Ab dem 6. Tag nach der Geburt (Bei vorzeitiger Entlassung, ambulanter Geburt und Hausgeburt):
Max. 7 weitere Hausbesuche bzw. Sprechstunden in der Hebammenordination vom 6. Tag bis zur 8. Woche nach der Geburt bei besonderen Problemen (z. B. Stillschwierigkeiten, Dammverletzungen …)
5. Tarife der österreichischen Krankenkassen für Hebammenleistungen:
Für die unter Punkt 6/7 genannten Leistungen durch eine Wahlhebamme erstattet die Krankenkasse 80% der Kosten.
Hebammenordination Rundumschwanger
Raffaela Bachmair
Untersperr 24a
4644 Scharnstein
Tel.: 0664 - 1110129
mail: office@rundumschwanger.at