Jede Schwangere hat die Möglichkeit, zwischen der 18. und 22. SSW im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen eine Hebamme aufzusuchen.

 

Dieses einstündige Beratungsgespräch wird gänzlich von der Krankenkasse bezahlt und ermöglicht vor allem eine erste Kontakaufnahme mit der Hebamme.

 

 

Nebenbei besteht natürlich auch die Möglichkeit, persönliche Fragen zu stellen, Unsicherheiten oder Ängste aus dem Weg zu räumen und sich individuell beraten zu lassen.