Ich als Hebamme übernehme im Rahmen der Nachbetreuung in gewohnter häuslicher Umgebung die Betreuung und Pflege von Mutter und Kind und helfe bei eventuellenStill-, Wundheilungs- und Rückbildungsbeschwerden. 

Planen sie schon in der Schwangerschaft eine ambulante Geburt oder vorzeitige Entlassung, so kontaktieren sie mich schon frühzeitig. Wir Hebammen sind von Natur aus sehr flexibel und spontan - können jedoch mit frühzeitiger Absprache unseren Hebammenalltag besser organisieren. Es ist aber nie zu spät, Kontakt aufzunehmen – meist steht trotzdem einer spontanen Betreuung nichts im Wege.

 

 

Ambulante Geburt:

 

Geht es Ihnen und Ihrem Baby nach der Geburt gut, so können sie bereits nach einigen Stunden das Krankenhaus verlassen.

Verlassen sie das Krankenhaus innerhalb von 24h, so handelt es sich um eine ambulante Geburt.

In diesem Fall haben sie Anspruch auf 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft sowie täglich einen Hausbesuch bis zum 5. Tag und danach 7 weitere Besuche bei medizinischer Notwendigkeit.

 

Vorzeitige Entlassung:

Von einer vorzeitigen Entlassung sprechen wir, wenn Sie das Krankenhaus vor dem 4. Tag nach dem Geburtstag ihres Babys verlassen. Wie bei der ambulanten Geburt haben sie auch dann Anspruch auf Hebammenbetreuung bis zum 5. Tag sowie bei Bedarf wiederum 7 weitere Besuche in den ersten 8 Wochen.

 

Bei eventuellen Fragen stehe ich Ihnen zu einem Beratungsgespräch gerne zu Verfügung.